Tempo 40 im Zentrum Kiefersfelden gescheitert

Von der zuständigen Stelle beim Landratsamt Rosenheim wurde der Antrag für eine Geschwindigkeitsbeschränkung 40 km/h auf der Kufsteiner Straße zwischen Brücke Kieferbach und Drogeriemarkt Rossmann leider abgelehnt.

Ablehnungsgründe Argumente pro Bewertung
Die Staatsstraße 2089 dient dem fließenden überörtlichen Verkehr. Beantragt war eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h auf einer Strecke von ca. 1.000 m. Der Fahrzeitverlust dafür würde rechnerisch ca. 12 sec betragen. Keine nennenswerte Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs.
In den letzten 3 Jahren nur sehr geringe  Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 50 km/h. Bei dieser Verkehrsdisziplin ist auch mit einer Beachtung bei Tempo 40 km/h zu rechnen. Bei verringerter Geschwindigkeit ist ein sicheres Überqueren der Straße durch die Fußgänger auch ohne Sprint möglich
In den letzten 5 Jahren unauffälliges Unfallgeschehen und keine Unfallschwerpunkte. Es geht perspektivisch um die Zukunft. Das schwere Verletzungsrisiko für Fußgänger und Radfahrer nimmt bei Unfällen mit geringerer Geschwindigkeit bekanntlich erheblich ab.
Die 3 Ampelanlagen in der Kufsteiner Straße können mit zumutbarem Umweg von den Fußgängern genutzt werden. Die Ampelanlage beim EDEKA-Markt Steigenberger (Ecke Thiersee-/ Kufsteiner Straße) ist außerhalb des vorgeschlagenen Bereiches
Die Ampelanlage beim REWE-Markt (Einmündung Rathausplatz/ Kufsteiner Straße)  ist etwa in der Mitte des vorgeschlagenen Bereiches. Ein Fußgänger, der von der Volksbank-Raiffeisenbank die Kufsteiner Straße zur Bäckerei Schneider (Kufsteiner Str. 15) überqueren möchte, hat entweder einen direkten Weg von ca. 35 m oder einen Umweg von ca. 200 m. Ein Umweg in dieser Größenordnung (ca. 2 min) wird von den Fußgängern in der Praxis nicht angenommen.
Die Ampelanlage an der Kreuzung Bahnhof-/Kufsteiner Straße ist am südlichen Rand des vorgeschlagenen Bereiches. Ein Fußgänger, der von der Sparkasse die Kufsteiner Straße zum Sportgeschäft Brosig (Ecke Wilhelm-Kröner-/Kufsteiner Straße) überqueren möchte, hat entweder einen direkten Weg von ca. 35 m oder einen Umweg von ca. 300 m. Ein Umweg in dieser Größenordnung (ca. 3 min) wird von den Fußgängern in der Praxis nicht angenommen.

Fazit: Die Bewertung des Antrages ist überwiegend aus der Perspektive des Autoverkehrs erfolgt. Bei einer Umkehr der Perspektive zu Gunsten der Fußgänger würde sich eine andere, bürgerfreundliche Bewertung ergeben.