Kiefer radelt

WANN: Samstag, den 29.02.20 um 10:00 Uhr.

WO: Treffpunkt vor dem Rathaus.

WER: An alle Kieferer die radeln wollen.

§ 27 der Straßenverkehrsordnung erlaubt, dass mehr als 15 Fahrradfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen. In dem Fall hat der Verband die gleichen Rechte wie ein Fahrzeug: Radfahrende im Verband dürfen die Fahrzeugspur benutzen – die Radwegbenutzungspflicht §2 (4) StVO ist aufgehoben.

Im Verband dürfen Radfahrende zu zweit nebeneinander fahren. Der gesamte Zug darf über eine rote Ampel fahren, solange die erste Person, die den Verband anführt, noch bei Grün gefahren ist. Der Verband ist wie ein langes Fahrzeug zu verstehen.

Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Eine besondere Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. Sie müssen jedoch auch auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vor ihnen Fahrenden achten. Eine Person muss den Verband führen und dafür sorgen, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden.

Eine solche Verbandsfahrt ist keine Demonstration oder Veranstaltung, sondern eine Auslegung der StVO.