Was steht zur Wahl?
Alle 6 Jahre werden diese Gremien neu gewählt:
- Oberbürgermeister*innen oder Bürgermeister*innen
- Stadt- oder Gemeinderäte
- Landrätinnen und Landräte
- Kreistage
- Bezirksausschüsse
Welche Gremien Ihr wählen könnt, hängt vom Wohnort ab: In Kiefersfelden wählt Ihr ein*e Bürgermeister*in, den Stadt- oder Gemeinderat, ein*e Landrät*in und den Kreistag.
Welche Stimmzettel bekomme ich?
1. Gelber Stimmzettel
Damit wählt Ihr den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.
Wie wähle ich?
Ihr könnt nur eine Stimme vergeben.
2. Hellgrüner Stimmzettel
Damit wählt Ihr den Gemeinderat. Ihr könnt in Kiefersfelden 20 Stimmen vergeben. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.
Wie wähle ich?
Bei der Wahl habt Ihr folgende Möglichkeiten
- Listenkreuz
Am einfachsten ist es, wenn Ihr ein Listenkreuz setzt, das bedeutet, dass Ihr nur ein einziges Kreuz vergebt und damit alle Personen der Liste wählt. - Streichen
Falls Ihr ein Listenkreuz vergebt und eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchtet, könnt Ihr diese/n Namen durchstreichen. Durch das Streichen verliert Ihr die Stimme/n nicht, sondern könnt sie dafür anderen Personen durch Kumulieren geben.
- Kumulieren
Wenn Ihr eine oder mehrere Personen ganz besonders unterstützen möchtet, könnt Ihr ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren. Wichtig ist, dass Ihr insgesamt nicht mehr als Eure verfügbaren Stimmen vergebt! Übrigens: Auf manchen Listen sind einzelne Personen zwei oder auch drei mal genannt (auch bei uns!). Achtet darauf, dass Ihr dennoch nicht mehr als drei Stimmen an eine Person vergebt. - Panaschieren
Wenn Ihr ein Listenkreuz macht, könnt Ihr dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren.
3. Hellblauer Stimmzettel
Damit wählt Ihr den oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.
Wie wähle ich?
Ihr könnt nur eine Stimme vergeben.
4. Weißer Stimmzettel
Damit wählt Ihr die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.
Wie wähle ich?
Ihr könnt so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeindrat (siehe oben).
Darf ich überhaupt wählen?
Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen. Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.
Was wähle ich?
Jetzt wisst Ihr wie Ihr wählt. Und was wählt Ihr?
Wenn Ihr das Klima und die Umwelt schützen, die Artenvielfalt bewahren und vor Ort ein lebendiges Miteinander fördern möchtet, dann wählt GRÜN!
Ihr wollt nicht bis zum Wahltag warten? Dann macht Briefwahl!