WANN: Samstag, den 29.02.20 um 10:00 Uhr.
WO: Treffpunkt vor dem Rathaus.
WER: An alle Kieferer die radeln wollen.
§ 27 der Straßenverkehrsordnung erlaubt, dass mehr als 15 Fahrradfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen. In dem Fall hat der Verband die gleichen Rechte wie ein Fahrzeug: Radfahrende im Verband dürfen die Fahrzeugspur benutzen – die Radwegbenutzungspflicht §2 (4) StVO ist aufgehoben.
Im Verband dürfen Radfahrende zu zweit nebeneinander fahren. Der gesamte Zug darf über eine rote Ampel fahren, solange die erste Person, die den Verband anführt, noch bei Grün gefahren ist. Der Verband ist wie ein langes Fahrzeug zu verstehen.
Eine solche Verbandsfahrt ist keine Demonstration oder Veranstaltung, sondern eine Auslegung der StVO.