Wir als GRÜNE in Kiefersfelden begrüßen grundsätzlich den nun im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vorgelegten Entscheid zur Trasse, im Plan als „violett“ bezeichnet.
Die weitgehende Trassenführung in Tunnels schont sowohl die Natur als auch die entsprechenden Siedlungsräume. Sie ist mittelfristig damit am umweltverträglichsten, wenn man die Belastungen während der Bauphase unberücksichtigt lässt.
Für Kiefersfelden bedeutet die Tunnelführung zwischen Laiming und Schaftenau/Tirol letztlich eine unterirdische Umfahrung des Ortes.
Allerdings wird für die gesamte Neubaustrecke nun eine Fertigstellung etwa im Jahr 2040 ins Auge gefasst.
Deshalb fordern wir im nun folgenden Planfeststellungsverfahren eine Herauslösung des Abschnitts Tunnel Laiming bis Schaftenau – gegebenenfalls unter Einbeziehung des Abschnittes ab Verknüpfungspunkt Niederaudorf/BAB 93 – aus dem Gesamtverfahren. Dies würde einen relativ schnellen Abschluss des Planungsprozesses und damit einen früheren Baubeginn ermöglichen. Denkbar wäre dann eine Realisierung Anfang der 30er-Jahre, also 10 Jahre früher.
Die planerische Anbindung des Zulaufs von Norden könnte „steckerkompatibel“ an der Verknüpfungsstelle Niederaudorf/BAB 93 erfolgen.
Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der Brenner-Basis-Strecke in Tirol und Süd-Tirol ist realistischer weise mit einer „Sogwirkung“, also einer stetig steigenden Nutzung, und damit einer verkehrspolitisch erwünschten Erhöhung der Anzahl der Züge zu rechnen.
In einigen Szenarien wird die maximale Kapazität der inzwischen technisch aufgerüsteten Bestandsstrecke im bayerischen Inntal bei ca. 500 Zügen/Tag gesehen, was nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem Ist-Stand 2019 darstellt. Zugleich ermöglicht dies auch eine Verlängerung der einzelnen Züge.
Mittelfristig ist mit einer erhöhten Lärmbelastung (Akustik) sowie Körperschallbelastung (Schwingungen) auf der Bestandsstrecke in den Ortsdurchfahrten Niederaudorf, Oberaudorf, Mühlbach und Kiefersfelden zu rechnen.
Wir fordern deshalb, dass die Bestandsstrecke durch die Deutsche Bahn nach den Kriterien eines „Neubaustandards“ (z.B. beim Lärmschutz) nachgerüstet wird.